Effizienz-Häuser in der Praxis

Bauherren und Nutzer fordern vom Planer innovative Gebäudekonzepte, die ein hohes Maß an Energieeinsparpotenzialen und somit geringe Heizkosten aufweisen. Ökologisch nachhaltige Aspekte sollen berücksichtigt und solide Gebäudekonstruktionen mit einem hohem Werterhalt errichtet werden. Zu guter Letzt erhebt der Bauherr den Anspruch, sein Bauvorhaben ausgewogen wirtschaftlich zu realisieren. Daher fordert die stetige Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden heute, mehr als je zuvor, einen integralen Planungsansatz aller am Bau Beteiligten. Um die Energiebilanz eines Wohngebäudes grundlegend positiv zu beeinflussen, sollten die Transmissions-, sprich Wärmeverluste, und dabei vorrangig die Lüftungswärmeverluste verringert werden. Eine Luftdichtheitsprüfung, der so genannte „Blower-Door Test“, ist seit der EnEV 2009 Standard bei jeder Planung und Bauausführung.

Die Begrenzung der Transmissionswärmeverluste, der Energieverluste über die Gebäudehülle, sollte nicht nur über verbesserte Dämmqualitäten der Bauteile erfolgen. Im Regelfall stellt dieser Planungsansatz die unwirtschaftlichste Methode einer energieoptimierten Planung dar. Die Transmissionswärmeverluste können für das Bauvorhaben deutlich wirtschaftlicher minimiert werden, wenn sämtliche Wärmebrücken entweder gemäß dem energetisch optimierten Niveau des Beiblatt 2 zu DIN 4108 in der Kategorie B oder im Einzelnachweis erfasst werden. Ohne Mehraufwand oder Änderung des konstruktiven Grundprinzips eines Bauteilanschlusses können somit die resultierenden Wärmeverluste über die genaue Berücksichtigung von Wärmebrücken quasi halbiert werden. Ein zusätzlicher Aufwand an Ingenieurstunden, die aus einem genaueren und intensiveren wärmeschutztechnischen Nachweis resultieren, amortisiert sich i.d.R. sofort durch die eingesparten Mehrkosten in der Ausführung, z. B. durch den Einsatz höherer Dämmstoffstärken, die aus pauschalen planerischen Ansätzen entstehen und keine höherwertige Energieeffizienz mit sich bringen. Der höhere planerische Zeitaufwand für den Einzelnachweis kann durch die Verwendung berechneter Ziegelwärmebrücken im Ziegelwärmebrückenkatalog minimiert und somit effizienter gestaltet werden.

Grundsätzlich gilt jedoch – sobald die Wärmedämmung eines Gebäudes ein hohes Niveau erreicht hat, entscheidet maßgeblich die Effizienz der Anlagentechnik über die Höhe des Primärenergiebedarfs. Aus diesem Grund mussten für neu zu errichtende Gebäude ab dem Jahr 2009 die Anforderungen aus dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) parallel zur EnEV berücksichtigt werden. Mit Inkrafttreten des GEG 2020 wurde diese parallele Nachweisführung nun vereinfacht und das GEG beinhaltete bereits die Vorgaben für die Nutzung erneuerbarer Energien. Damit werden die Bauherren verpflichtet, den Wärmeenergiebedarf neuer Gebäude anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Die Nutzungspflicht kann dabei wahlweise durch den Einsatz von Solarthermie, Biomasse, Geothermie oder Umweltwärme, aber auch ersatzweise durch die Nutzung von Abwärme, Kraft-Wärme-Kopplung, Nah- und Fernwärmenetzen oder Energieeinsparmaßnahmen erfüllt werden. Kombinationen von erneuerbaren Energien untereinander und mit Ersatzmaßnahmen sind beliebig zulässig.

Anteil des Wärme- und Kälteenergiebedarfs

Weitere Hinweise und aktuelle Informationen zum GebäudeEnergieGesetz 2020 finden Sie auch unter www.geg-info.de.